Immoscaling
Creative Studio

Allgemeine Geschäftsbedingungen

address
NETWHAT GmbH, Obergasse 31, 7205 Zizers
contact
Telephone: +41 78 613 23 32 Email: cain.schmid@netwhat.ch
Registered office and registration number.
Zizers, Commercial Register Switzerland CH-350-413.878.675
UID No.: CHE-413.878.675
Content/IP rights
© NETWHAT GmbH
Webdesign
Bloom Rocket GmbH

Netwhat GmbH, Obergasse 31, 7205 Zizers, Schweiz · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Netwhat GmbH, Obergasse 31, 7205 Zizers (nachfolgend «Netwhat»), insbesondere in den Bereichen Video- und Filmproduktion, Fotografie, Drohnenaufnahmen, Postproduktion, Content Creation sowie Social-Media- und Kommunikationsdienstleistungen.

1.2 Mit der Annahme einer Offerte bzw. der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Auftraggeber diese AGB als integrierenden Vertragsbestandteil. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Netwhat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Offerten von Netwhat sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande. Als schriftlich gilt auch eine Bestätigung per E-Mail oder über ein digitales Freigabesystem.

2.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform (z. B. E-Mail).

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschliessend aus der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die darin nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden nach Aufwand gemäss den jeweils gültigen Ansätzen von Netwhat verrechnet.

3.2 Netwhat ist in der kreativen und technischen Umsetzung im Rahmen des Briefings frei. Beanstandungen, die sich ausschliesslich auf den künstlerischen Stil beziehen, begründen keinen Mangel.

3.3 Netwhat ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Kameraleute, Tontechniker, Sprecher, Editoren) beizuziehen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt Netwhat rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien (z. B. Logos, Schriften, Texte, Bildmaterial) und Zugänge zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Drehorte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und allfällige Bewilligungen der Eigentümer bzw. Verantwortlichen vorliegen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Netwhat diese einholt.

4.3 Der Auftraggeber garantiert, dass er über die Rechte an allen von ihm gelieferten Materialien verfügt, und stellt Netwhat von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus deren Verwendung entstehen.

4.4 Verzögerungen und Mehraufwand, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

5. Preise, Spesen und Reisekosten

5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Spesen und Reisekosten sind, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich enthalten, nicht im Preis inbegriffen und werden separat verrechnet. Dazu gehören insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegung, Parkgebühren, Mieten von Zusatzequipment, Location-Gebühren sowie Kosten für Musik- und Stocklizenzen.

5.3 Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht, wird nach Aufwand verrechnet. Netwhat informiert den Auftraggeber vorgängig über absehbaren Mehraufwand.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.2 Netwhat ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts zu verlangen. Bei längeren Projekten können Teilrechnungen nach Projektfortschritt gestellt werden.

6.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Netwhat ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie Mahngebühren zu verrechnen.

6.4 Bei Zahlungsverzug kann Netwhat die weitere Leistungserbringung sowie die Herausgabe von Daten bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen.

7. Termine, Verschiebung und Annullierung

7.1 Vereinbarte Dreh- und Liefertermine werden nach bestem Wissen eingehalten. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet wurden.

7.2 Verschiebt oder annulliert der Auftraggeber einen bestätigten Dreh- oder Produktionstag, werden folgende Entschädigungen auf den betroffenen Leistungen fällig: ab 14 Tagen vor dem Termin kostenlos; 13 bis 7 Tage vorher 25 %; 6 bis 3 Tage vorher 50 %; weniger als 3 Tage vorher 75 %. Bereits angefallene Drittkosten werden in jedem Fall voll verrechnet.

7.3 Bei witterungsbedingter Undurchführbarkeit von Aussen- oder Drohnenaufnahmen vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Netwhat entscheidet nach fachlichem Ermessen, ob die Bedingungen eine Durchführung zulassen.

7.4 Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber abgebrochen, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vollumfänglich zu vergüten.

8. Korrekturen und Abnahme

8.1 Sofern in der Offerte nicht anders festgehalten, sind zwei Korrekturrunden pro Endprodukt im Preis inbegriffen. Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, werden nach Aufwand verrechnet.

8.2 Korrekturwünsche sind gesammelt und schriftlich mitzuteilen.

8.3 Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse innert 10 Tagen nach Erhalt. Erfolgt innert dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die Veröffentlichung oder Verwendung eines Ergebnisses gilt ebenfalls als Abnahme.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

9.1 Die Urheberrechte an sämtlichen von Netwhat produzierten Inhalten (insbesondere Filme, Fotos, Animationen, Konzepte und Drehbücher) verbleiben, soweit nicht anders vereinbart, bei der Netwhat GmbH.

9.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte. Ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält er ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht, die Endprodukte für eigene Kommunikations- und Marketingzwecke zu nutzen. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder ein Weiterverkauf an Dritte ist ohne Zustimmung von Netwhat nicht gestattet.

9.3 Bis zur vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Netwhat gestattet.

9.4 Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen bleiben im Eigentum von Netwhat. Ein Anspruch auf deren Herausgabe besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; Netwhat kann dafür eine angemessene Vergütung verlangen.

9.5 Wesentliche Bearbeitungen der Endprodukte durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. Neuschnitt, Entfernung des Abspanns) bedürfen der Zustimmung von Netwhat.

10. Referenznutzung

10.1 Nach Abschluss des Projekts ist Netwhat berechtigt, die produzierten Inhalte für die Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, im Portfolio, in Präsentationen und auf organischen Social-Media-Kanälen, und den Auftraggeber dabei namentlich zu nennen. Eine vorgängige Anfrage oder Zustimmung des Auftraggebers ist dafür nicht erforderlich.

10.2 Ausnahmen, etwa für vertrauliche Projekte, sind vor Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren. Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit (Ziff. 13) und Persönlichkeitsrechten (Ziff. 12) bleiben vorbehalten.

11. Bezahlte Werbung

11.1 Die Verwendung von Kundenproduktionen durch Netwhat für bezahlte Werbekampagnen (z. B. Meta Ads, LinkedIn Ads, Google/YouTube Ads) erfolgt ausschliesslich nach gesonderter ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

12. Persönlichkeitsrechte und Rechte Dritter

12.1 Die Nutzung von Aufnahmen erkennbarer Personen setzt die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte voraus. Für Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie weitere Personen aus seinem Umfeld holt der Auftraggeber diese Einwilligungen ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.2 Musik, Schriften und Stockmaterial werden im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen eingesetzt. Für Nutzungen, die über diese Lizenzen hinausgehen, ist der Auftraggeber verantwortlich.

12.3 Drohnenflüge werden unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (insbesondere des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL) durchgeführt. Netwhat kann Flüge aus Sicherheits- oder Rechtsgründen jederzeit ablehnen oder abbrechen, ohne dass daraus ein Anspruch des Auftraggebers entsteht.

13. Vertraulichkeit

13.1 Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Vertrauliche Informationen und interne Betriebsabläufe des Auftraggebers werden ohne entsprechende Zustimmung nicht veröffentlicht.

13.2 Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

14. Datenschutz

14.1 Netwhat bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG). Personendaten werden nur zur Abwicklung des Auftrags, zur Kundenbetreuung und im Rahmen gesetzlicher Pflichten bearbeitet.

14.2 Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Netwhat enthalten.

15. Datensicherung und Archivierung

15.1 Netwhat bewahrt die Endprodukte und das Projektmaterial nach Projektabschluss während mindestens 6 Monaten auf. Danach besteht keine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung. Eine längere Archivierung kann gegen Entgelt vereinbart werden.

15.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die gelieferten Endprodukte selbst zu sichern.

16. Gewährleistung und Haftung

16.1 Netwhat erbringt ihre Leistungen sorgfältig und nach anerkannten fachlichen Standards. Bei berechtigten Mängeln hat Netwhat zunächst das Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist.

16.2 Netwhat haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

16.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts beschränkt.

16.4 Für Verluste oder Beschädigungen von Daten infolge technischer Defekte, die trotz sorgfältiger Datensicherung eintreten, haftet Netwhat nicht. In diesem Fall wird, soweit möglich, ein Nachdreh zu Selbstkosten angeboten.

16.5 Für Inhalte, die vom Auftraggeber geliefert oder freigegeben wurden, übernimmt Netwhat keine Haftung, insbesondere nicht für deren rechtliche Zulässigkeit.

17. Höhere Gewalt

17.1 Können vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Unfall oder plötzliche Krankheit der ausführenden Person) nicht erbracht werden, verschieben sich die Termine entsprechend. Netwhat bemüht sich in diesem Fall um gleichwertigen Ersatz oder einen neuen Termin. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Netwhat behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

18.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Netwhat GmbH in Zizers, Kanton Graubünden. Netwhat ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu belangen.

Kontakt

Cain Schmid
Gründer und Geschäftsführer
+41 78 613 23 32
cain.schmid@netwhat.ch

Unternehmen

  • Immoscaling
  • Creative Studio
  • Team
  • Contact

Verweise

  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Impressum